Schubhaft und Alternativen zur Schubhaft in Österreich
Diese Studie befasst sich mit dem Thema der Schubhaft sowie den Alternativen zur Schubhaft, den sogenannten gelinderen Mitteln. Schubhaft gegen fremde Personen darf in Österreich nur angeordnet werden, sofern der Zweck der Schubhaft – insbesondere die Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme – nicht durch ein gelinderes Mittel erreicht werden kann. Der Kurzbericht erläutert die rechtlichen Grundlagen der Alternativen, analysiert aktuelle Statistiken und geht auf Vorteile sowie Herausforderungen ein. Außerdem werden die Themenbereiche Gesundheitsversorgung, Unterstützungsleistungen, Berücksichtigung vulnerabler Gruppen und das Beschwerdeverfahren beleuchtet.